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Wolfgang Ferdinand von Dörnberg

verm. Sigismund von Redern

Brief

Ort: Berlin

Datum: 30. Dezember 1778

Artikelnummer: KKS202600027

200,00 €
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Inhalt

Brief des Justizministers Wolfgang von Dörnberg vermutlich an den Oberhofmarschall Sigismund von Redern, mit Bestätigung des Eingangs eines Schreibens vom 24. des Monats und der Erwähnung der "von Kayserlingschen Credit Sache".

Maße

Das Blatt misst ca. 35,5 x 22,0 cm.

Zustand

Die Schrift in brauner Tinte, gut lesbar und erhalten. Der Bogen mit Wasserzeichen und verso mit intaktem, wappengeprägtem Papiersiegel, mehrfach gefalzt, vergilbt, griffspurig, stock- und wasserfleckig, knick- und quetschfaltig, in den Kanten und falzkanten bestoßen, hier kleine Löchlein und Einrisse. Sonst in Ordnung.

Provenienz

Aus ostdeutschem Privatbesitz.

Freiherr Wolfgang Pandolphus Ferdinand von Dörnberg; auch Doernberg (geboren 1724 in Regensburg, gestorben 1793 in Berlin) war Staatsminister der Landgrafschaft Hessen-Kassel, preußischer Justizminister (unter Friedrich dem Großen), Kammergerichtspräsident und 3. Erbküchenmeister in Hessen. von Dörnberg schrieb sich 1747 an der Universität Marburg zum Studium der Rechtswissenschaften ein und wurde im selbnen Jahr zum adligen Rat bei der Regierungskanzlei des Landgrafen Ludwig VIII. in Marburg ernannt und im darauffolgenden Jahr wurde er dort königlich-schwedischer und fürstlich-hessischer Regierungsrat. 1752 kam er als Regierungsrat zur Regierung nach Kassel und wurde 1753 Kammerherr. 1760 erfolgte die Ernennung zum Geheimen Rat und zum Regierungsvizepräsidenten, 1762 zum Wirklichen Geheimen Rat mit Sitz und Stimme im Geheimen Staatsministerium, hierbei blieb er Regierungsvizepräsident, bis er 1763 seinen Dienst quittierte. 1771 trat er in preußische Dienste und wurde, als Nachfolger von Johann Ludwig von Dorville, Justizminister der französischen Kolonie. König Friedrich II. übertrug ihm dazu sowohl das geistliche Departement sowie das Direktorium der Armenangelegenheiten. Er war auch Präsident des französischen Oberdirektoriums und Oberkonsistoriums der Hugenotten in Berlin; später wurde ihm auch das oberste Präsidium der drei Senate des Kammergerichts übertragen und ab 1785 war er Präsident des Geheimen Obertribunals. Nach der Entlassung des Justizministers Karl Abraham von Zedlitz aus dem Staatsdienst übernahm er, gemeinschaftlich mit dem Großkanzler Johann Heinrich von Carmer, das Pfälzer Kolonie-Departement. 1788 gab er aus Krankheitsgründen das Präsidium beim Geheimen Obertribunal und Kammergericht an seinen Amtskollegen Eberhard Friedrich Christoph Freiherr von der Reck ab, behielt jedoch sein übriges Ressort.

Graf Sigismund Ehrenreich von Redern, auch Siegmund Ehrenreich von Redern (geboren 1719 auf Schloss Schwante, gestorben 1789 in Königsbrück) war der Hofmarschall von Sophie Dorothea von Hannover, der Mutter des preußischen Königs Friedrich II. Redern schrieb sich 1738 an der Universität Halle im Fach Jura ein und erhielt 1743 das Amt des Kammerherrn, 1751 das des Hofmarschalls (später: Ober-Hofmarschalls) der Königinmutter; dieses Amt hatte bis zu deren Tod 1757 inne. Danach zog sich Redern in die Oberlausitz zurück. Er war Herr der 1774 erworbenen Standesherrschaft Königsbrück und des Rittergutes Cosel. Redern erhielt 1757 die Standeserhöhung zum preußischen Grafen. 1741 wurde von Redern Mitglied des Bundes der Freimaurer.Er verfasste wissenschaftliche Abhandlungen über die Verbesserung optischer Instrumente, unter anderem von Teleskopen. Als Ehrenmitglied der Akademie der Wissenschaften Berlin war er von 1751 an einer derer Kuratoren.

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