Freiherr Wolfgang Pandolphus Ferdinand von Dörnberg; auch Doernberg (geboren 1724 in Regensburg, gestorben 1793 in Berlin) war Staatsminister der Landgrafschaft Hessen-Kassel, preußischer Justizminister (unter Friedrich dem Großen), Kammergerichtspräsident und 3. Erbküchenmeister in Hessen. von Dörnberg schrieb sich 1747 an der Universität Marburg zum Studium der Rechtswissenschaften ein und wurde im selbnen Jahr zum adligen Rat bei der Regierungskanzlei des Landgrafen Ludwig VIII. in Marburg ernannt und im darauffolgenden Jahr wurde er dort königlich-schwedischer und fürstlich-hessischer Regierungsrat. 1752 kam er als Regierungsrat zur Regierung nach Kassel und wurde 1753 Kammerherr. 1760 erfolgte die Ernennung zum Geheimen Rat und zum Regierungsvizepräsidenten, 1762 zum Wirklichen Geheimen Rat mit Sitz und Stimme im Geheimen Staatsministerium, hierbei blieb er Regierungsvizepräsident, bis er 1763 seinen Dienst quittierte.
1771 trat er in preußische Dienste und wurde, als Nachfolger von Johann Ludwig von Dorville, Justizminister der französischen Kolonie. König Friedrich II. übertrug ihm dazu sowohl das geistliche Departement sowie das Direktorium der Armenangelegenheiten. Er war auch Präsident des französischen Oberdirektoriums und Oberkonsistoriums der Hugenotten in Berlin; später wurde ihm auch das oberste Präsidium der drei Senate des Kammergerichts übertragen und ab 1785 war er Präsident des Geheimen Obertribunals. Nach der Entlassung des Justizministers Karl Abraham von Zedlitz aus dem Staatsdienst übernahm er, gemeinschaftlich mit dem Großkanzler Johann Heinrich von Carmer, das Pfälzer Kolonie-Departement. 1788 gab er aus Krankheitsgründen das Präsidium beim Geheimen Obertribunal und Kammergericht an seinen Amtskollegen Eberhard Friedrich Christoph Freiherr von der Reck ab, behielt jedoch sein übriges Ressort.