Inhalt
Der Oberkirchenrat Schwerin genehmigt dem Sophenstift Lübz die Aufnahme der beiden Witwen Henriette Heims und Maria Neuendorf, Der begleitbogen enthält die Bestätigung beider Frauen, die Regeln des Stifts anzuerkennen und zu leben. Unterzeichnet haben beide mit Kreuzen.
Maße
Das Blatt misst ca. 33,5 x 21,0 cm.
Zustand
2 Objekte, Urkunde und Bestätigung der Aufnahmebedingungen durch die Witwen. Die Urkunde mit gedrucktem Briefkopf Friedrich Franz von Mecklenburgs, die Schrift in schwarzer Tinte, gut erhalten und lesbar. Der Doppelbogen mehrfach gefalzt, verso mit siegelöffnungs bedingtem Ausriss, das Papiersiegel intakt, unregelmäßig gebräunt, griffspurig, leicht stockfleckig, knick- und quetschfaltig, in den Kanten und Falzkanten etwas bestoßen und angeschmutzt, teils eingerissen. Der Einzelbogen mittig horizontal gefalzt, unregelmäig gebräunt, griffspurig, in den Kanten angeschmutzt und bestoßen, im rechten Rand kleine Risse. Die Dokumente dem Alter entsprechend gut erhalten.
Provenienz
Aus Berliner Privatbesitz.