Friedrich Wilhelm I. von Preußen (geboren 1688 in Berlin, gestorben 1740 in Potsdam) war von 1713 bis zu seinem Tod König in Preußen und Kurfürst von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern. Er folgte seinem Vater Friedrich I. und prägte den preußischen Staat nachhaltig durch tiefgreifende Verwaltungs-, Finanz- und Militärreformen. Seine Erziehung war stark von calvinistischer Frömmigkeit, Pflichtethik und praktischer Staatsauffassung bestimmt. Im Gegensatz zur repräsentativen Hofkultur seines Vaters entwickelte Friedrich Wilhelm I. ein Regierungsverständnis, das auf Nüchternheit, Disziplin und Zweckmäßigkeit beruhte. Er eignete sich staatsrechtliche und militärische Kenntnisse an und widmete sich intensiv der Verwaltungspraxis.
Zentral für seine Herrschaft war der Aufbau eines leistungsfähigen stehenden Heeres, das er organisatorisch und finanziell absicherte. Parallel dazu reformierte er die staatliche Verwaltung durch die Straffung der Behörden und die Einführung des Generaldirektoriums (1723), das als frühe Form einer zentralisierten Staatsverwaltung gilt. Seine Finanzpolitik zeichnete sich durch Sparsamkeit und Effizienz aus und schuf die wirtschaftliche Grundlage für den preußischen Staat des 18. Jahrhunderts.
Friedrich Wilhelm I. förderte zudem das Bildungs- und Sozialwesen, unter anderem durch den Ausbau des Schulwesens und die Ansiedlung protestantischer Glaubensflüchtlinge, insbesondere der Salzburger Exulanten. Außenpolitisch verfolgte er eine überwiegend defensive Linie und vermied größere militärische Konflikte.
In der historischen Bewertung gilt Friedrich Wilhelm I. weniger als kulturell orientierter Herrscher, sondern als Begründer des modernen preußischen Verwaltungs- und Militärstaates, dessen strukturelle Grundlagen die weitere Entwicklung Preußens entscheidend beeinflussten.